Kostenlose Prüfung Ihres GdB-Bescheids, ob ein Widerspruch sinnvoll ist und ein höherer Grad der Behinderung durchgesetzt werden kann – schnell, unkompliziert und deutschlandweit.

Newsletter

Hilfreiche Informationen rund um den GdB, aktuelle Urteile im Sozialrecht und praktische Tipps zum Widerspruchsverfahren – verständlich und auf den Punkt gebracht.

Copyright © 2026. Alle Rechte vorbehalten.

So läuft die Prüfung Ihres Bescheides

Sie haben einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamts erhalten und halten den Grad der Behinderung (GdB) für zu niedrig? Oder Ihr Antrag auf Schwerbehinderung wurde abgelehnt, ein Merkzeichen wie G, aG, B oder H nicht zuerkannt? Dann kann eine Prüfung des Bescheides sinnvoll sein. Der Rechtsbehelf heißt Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid. Umgangssprachlich wird auch nach „Einspruch“ oder „Widerspruch Schwerbehindertenausweis“ gesucht – gemeint ist dasselbe Verfahren.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen einen zu niedrigen GdB?

Wenn Ihre Beeinträchtigungen im Bescheid nicht vollständig berücksichtigt wurden oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine pauschale Aussage zu Erfolgsaussichten ist nicht möglich.

Schwerbehinderung abgelehnt – was nun?

Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 vor. Wurde der Antrag abgelehnt oder ein niedrigerer GdB festgestellt, können Sie Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen, das den Bescheid erlassen hat.

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?

Grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides; in Ausnahmefällen, etwa bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung, kann eine andere Frist gelten. Beachten Sie die Belehrung in Ihrem Bescheid. Wichtig: Eine Anfrage über das Formular ist noch kein Widerspruch und wahrt keine Frist.

Kann ich Merkzeichen wie G, aG, B oder H anfechten?

Ja. Auch die Ablehnung eines Merkzeichens ist Teil des Feststellungsbescheids und kann mit dem Widerspruch angegriffen werden. Entscheidend ist, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen des jeweiligen Merkzeichens belegt sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vor allem der Bescheid. Hilfreich sind außerdem Arztbriefe, Befunde und Gutachten, die Ihre Beeinträchtigungen belegen. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für die erste Prüfung.

Was kostet die Prüfung, und was ist mit anwaltlicher Vertretung?

Die Prüfung Ihres Bescheides über das Formular ist kostenlos. Zu einer möglichen späteren Vertretung gegenüber dem Versorgungsamt erfahren Sie die Konditionen, bevor Sie sich entscheiden.